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    Kategorie Sachkunde

    19-B10-00385 „Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung”
    (19.02.2019 bis 21.02.2019)

    Intensiver Vorbereitungskurs mit Übungen für die Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel entsprechend der ChemVerbotsv 2017

    Seminar

    Seminar jetzt buchen.

    Dauer : 3 Tage
     1. Tag  von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
     2. Tag  von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
     3. Tag  von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Anmeldeschluss : 11.02.2019

    Preis (netto) : 1550,00€

    Preis (inkl. MWSt.) (19%) : 1844,50€

    Veranstaltungsort : KFT Chemieservice GmbH

    Gebühr (Netto) : 150,00€

    Gebühr (inkl. MWSt.) (%) : 150,00€

    Downloads : FAX-Anmeldung Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 5 ChemVerbotsV mit Prüfung 18-B10
      So finden Sie uns.  
      Übernachtungsmöglichkeiten in der Umgebung.  

    Alternativ : 19-B10-00414 (25.03.2019 bis 27.03.2019)

    Schulungsinhalte

    • Einführung in das deutsche und europäischen Chemikalienrecht
    • Bezogene Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
    • Chemikalienverbotsverordnung
    • Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
    • Physikalisch-chemische Eigenschaften
    • Grundkenntnisse der Toxikologie
    • Wirkung gefährlicher Stoffe auf die Umwelt
    • Spezielle Eigenschaften von Gefahrstoffen
    • Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen
    • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
    • Intensive Übungen zur Vorbereitung auf die behördliche Prüfung (60% der Zeit)
    • Die Schulung vermittelt speziell Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Prüfung und ersetzt keine Schulungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen oder zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

    Ihr Nutzen

    Nach bestandener Prüfung weist der Teilnehmer die eingeschränkte Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel nach.
    Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Im Anschluss an die Schulung findet die Prüfung in unseren Räumen durch die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt statt.

    Zielgruppe

    Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind. Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeiter, Gefahrstoffbeauftragte.

    Referent

    Referent Herr Dr. Matthias Willeke

    Sein Motto: Seit Juni 2017 ist er als promovierter Chemiker im Bereich Communication bei KFT tätig. Neben Europa befasst er sich mit dem Rechtsraum USA und Kanada. Den Bereich Compliance unterstützt er mit der Erstellung von erweiterten Sicherheitsdatenblätten. Dabei arbeitet er nicht nur in unserem System, sondern auch per Fernzugriff in den SAP-Systemen unserer Kunden. Speziell in den USA und Kanada gibt es zahlreiche nationale Besonderheiten, die er gemeinsam mit Ihnen erarbeiten möchte. 

    Sein Motto: „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein." (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Mehr Seminare des Referenten

    19.02.2019 bis 21.02.2019
    19-B10-00385
    Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung
    25.03.2019 bis 27.03.2019
    19-B10-00414
    Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung
    09.05.2019
    19-B31-00417
    Hazard Communication Standard (USA) and Hazardous Products Regulations (Canada) based on GHS
    Unsere Veranstaltungsangebote dienen ausschließlich der Information für berufliche, gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten. Sie richten sich nicht an Verbraucher gemäß § 13 BGB.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung. Die Gebühr ist innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die Rücktrittsgebühr beträgt 30 % der Kursgebühr. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Der Kursteilnehmer kann bei Schulungen ohne eine staatliche Prüfung einen Ersatzteilnehmer stellen. In der Schulungsgebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke, Gebäck, Obst, Kaffee, Pausensnacks, sowie das warme Mittagessen enthalten. Die Seminarunterlegen werden Ihnen elektronisch zu Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer erhalten eine schriftliche Teilnahmebescheinigung am Ende der Schulung. Die Aushändigung ist nur bei vollständiger Anwesenheit möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.

    Bei Seminaren mit einer Abschlussprüfung durch eine Behörde muss die Anmeldung spätestens 4 Wochen vor Schulungsbeginn vorliegen. Die Anmeldung muss den Geburtsort und das Geburtsdatum enthalten. Die Prüfungsgebühr ist an die KFT Chemieservice GmbH zu entrichten. Wir übernehmen die Anmeldung bei der Behörde und die Behörde zieht die Prüfungsgebühren bei uns ein. Bei diesen Schulungen können Sie auch keinen Ersatzteilnehmer stellen, sondern müssen selbst erscheinen.
     
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